1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bärike Rund ums Haus. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, gelten im Übrigen die Bedingungen der VOB, des BGB und des HGB.
1.2. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
1.4. Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind für uns nicht verbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30 Werktagen verbindlich.
2.3. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
2.4. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
2.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß- & Mengenangaben. Er hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Angaben zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von drei Arbeitstagen dem Auftragnehmer mitzuteilen.
2.6. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Urheber-, Eigentums -& gewerbliche Leistungs- und Schutzrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten vom Besteller nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert und zur Selbstanfertigung der Objekte verwendet werden. Sie sind dem Lieferer, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart - ab Werk (ohne Fracht/Versand/Verpackung). Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
3.2. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insb. Nebenabreden sind einschl. etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.
4.1. Die mit der Bestätigung angegebene Lieferzeit ist nach vorliegenden Aufträgen ermittelt. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u. a. voraus: störungsfreien Betriebsablauf, keine außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluss auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen, Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse.
4.2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
4.3. Bei Lieferung mit Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und Vorarbeiten soweit fertig gestellt sind, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein, so hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen.
4.4. Bei Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu gewähren.
4.5. Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht gefertigt wurden, ist wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme erfolgt Einlagerung auf Kosten des Auftraggebers.
5.1. Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
5.2. Wir behalten uns die Lieferung gegen Vorkasse vor. Für Aufträge über 2000,-€ Auftragswert und Aufträge mit vom Kunden vorgegebenen Maßen behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistung vor.
5.3. Aufträge, die eine Fertigung auf Maß beinhalten werden aus versicherungstechnischen Gründen erst bei einer Vorrauszahlung in Höhe von 70% der Auftragssumme bei Fertigungsbeginn bearbeitet.
5.4. Skontoabzug für reine Handwerks- / Montageleistungen ist nicht gestattet.
5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Mahnkosten und Gebühren gehen zu lasten des Auftraggebers.
5.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden alle offen stehenden Forderungen sofort fällig.
5.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
5.8. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist zu fordern und die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten, die Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.9. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers sind ausgeschlossen, sofern dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert sind.
5.10. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass der Käufer bereits einen Teil des Entgeltes entrichtet hat, der dem Wert der erbrachten Leistung entspricht.
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtliche während der Geschäftsverbindung gelieferten Gegenstände bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen vor.
6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsverbindungen mit uns rechtzeitig nachkommt. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände tritt der Käufer entstehende Forderungen mit allen Nebenrechten zur Sicherung in vollem Umfang an uns ab. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
6.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau der Vorbehaltsware entsteht für uns anteilmäßig ein Miteigentum an der neuen Sache.
6.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die noch nicht bezahlte Ware anzuzeigen.
6.5. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte entstehen, werden diese ebenfalls an uns abgetreten.
6.6. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen; soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.7. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften unser Eigentum vor Zahlung untergehen, so tritt für den Fall, dass der Auftraggeber insolvent wird, dieser seine Ansprüche gegen seine Kunden bereits jetzt ab.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggfs. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. 7.4. Rückgabefolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312 d Abs. 4 BGB bei Waren, die nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt werden.
8.1. Wir übernehmen die Gewährleistung für die Güte des Materials und die sachgemäße Ausführung, jedoch nicht für natürliche Veränderungen und Abnutzungserscheinungen.
8.2. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen verpflichtet. Berechtigte Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach deren Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel ist nach Abnahme ausgeschlossen.
8.3. Ist für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist festgesetzt, so gelten die Fristen der VOB sowie die gesetzlichen Fristen: Produkt 2 Jahre, bei Eigenmontage 6 Monate Bauelemente 2 Jahre, Beschlagteile, elektrotechnisches Zubehör 12 Monate sonstige Schlosser- und Schweißarbeiten 2 Jahre.
8.4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann der Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
8.5. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, solange der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung nachgekommen ist.
8.6. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben geforderten Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte Inbetriebsetzung und Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.
8.7. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vetragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir haften nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.
9.1. Die Abnahme der Lieferung / Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich geschlossene Teillieferungen und -leistungen.
9.2. Hat der Auftraggeber die Lieferung / Leistung nicht 8 Tage nach der Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen in Benutzung war.
9.3. Mit der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Verzug des Auftraggebers geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt über. Bei Lieferung ohne Montage erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers.
10.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz unserer Gesellschaft.
10.2. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, ist das für unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht zuständig.